1980er

Ausbildung zum freiwilligen Suchtkrankenhelfer

Durch seine Erfahrungen im Umgang mit den jungen Wehrpflichtigen geprägt, entschied sich Andreas Erhard im Jahr 1981 eine Ausbildung zum freiwilligen Suchtkrankenhelfer zu beginnen. Diese Ausbildung, welche drei Jahre dauerte und ausschließlich an Wochenenden durchgeführt wurde, erfolgte im Rahmen eines bayernweiten Modelversuchs, welcher von Andreas Erhard mit angeregt wurde. Die gesamte Seminarreihe musste aus eigener Tasche finanziert werden und erfolgte neben dem ausgeübten Beruf.scheuklappen

Für Andreas Erhard erschien es zu dieser Zeit wichtig, im Umgang mit der Sucht auf eine Ausbildung und einen Wissensfundus zurückgreifen zu können.

Zu diesem Zeitpunkt Anfang der 1980er Jahre entwickelte sich der Vorsatz sowie die spätere Lebensberufung von Andreas Erhard, eben „Bürgerschaftlich Aktiv zu sein“ deutlich heraus. 

 

 

Pressebericht (Auszug) der Mainpost Würzburg vom 24.03.1981 © 2013
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Verbesserung der Berufsausbildung an Deutschlands Tankstellen

Ebenfalls 1981 unternahm Andreas Erhard den ersten Vorstoß zur Verbesserung und Neuordnung der Berufsausbildung an Deutschlands Tankstellen.
Im Jahr 1975 absolvierte Andreas Erhard eine Berufsausbildung zum Tankwart. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren das Berufsbild und der Berufstand des Tankwarts hoffnungslos überaltert und nicht mehr Zeitgemäß.

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Dieser Umstand wurde in regelmäßigen Abständen auch von den Spitzenverbänden der Mineralöllobby und den Tarifpartnern festgestellt, unternommen wurde jedoch nichts.

Diese unhaltbare Situation führte Andreas Erhard, sozusagen als Betroffenen, auf den Plan. Sein Anliegen – eine Berufliche Neuordnung der Berufsausbildung zum Tankwart und die Verbesserung der Situation des gesamten Berufsstands. In den Folgejahren wurden von Andreas Erhard alle Beteiligten der deutschen Wirtschaft, die Spitzenverbände sowie die Tarifpartner mit einer Reihe von Thesen und Positionspapieren sowie Arbeitstexten zur Verbesserung der Berufsausbildung an Deutschlands Tankstellen befasst.

Pressebericht (Auszug) der Mainpost Würzburg vom
07.01.1988 © 2013 (Zum Lesen bitte anklicken.)

Auch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesinstitut für Berufsbildung, der Industrie- und Handelstag sowie die zuständigen Deutschen Industrie- und Handelskammern involvierte Andreas Erhard mit seinen Vorschlägen zur Verbesserung dieser Berufsausbildung.

Die Mineralöllobbyisten lehnten die Vorstöße von Andreas Erhard mit der Begründung, nicht finanzierbar, auf breiter Front ab. Anders hingegen die staatlichen Spitzenorgane der beruflichen Aus- und Weiterbildung. So wurde Andreas Erhard Anfang der 1980er Jahre in den Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer berufen, welchen er heute noch in mehreren Berufssparten angehört. Das Bundeswirtschaftsministerium listete Andreas Erhard 1984 als Sachverständiger für eine zukünftige berufliche Neuordnung der Ausbildung zum Tankwart. Auf Grund der überalterten und abqualifizierenden Berufsausbildung wurden in dieser Zeit die Notendurchschnitte der Tankwart-Auszubildenden bei den Abschlussprüfungen und in den Berufsschulen immer schlechter. Somit erfolgten auf Anregung von Andreas Erhard zahlreiche Weiterbildungen und Kurse zur Verbesserung der Prüfungsergebnisse der Tankwart-Auszubildenden. Selbst Unterricht an der Berufsschule für Tankwarte in Schwabach wurde regelmäßig von Andreas Erhard eigenfinanziert abgehalten.

Nach über zehn Jahren hatten die umfänglichen und nachhaltigen Bestrebungen des Andreas Erhard schließlich doch noch Erfolg.

Heute ist die Berufsausbildung an der Tankstelle als Fachbereich „Tankstelle“ innerhalb der Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel angesiedelt. Eine qualifizierende und zukunftsorientierte Ausbildung an Deutschlands Tankstellen ist somit gewährleistet.

Siehe auch: Biographie Don Quiqotte

 

Prüfer und Dozententätigkeit für die Industrie- und Handelskammer

Mit einhergehen der unterschiedlichsten und weitschichtigen Bestrebungen von Andreas Erhard zur Verbesserung und Neuordnung der Berufsausbildung an Deutschlands Tankstellen, erfolgte zum 02.November 1982 die Berufung als Mitglied in den kaufmännischen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer. Zeitnah erhielt Andreas Erhard die unbefristete Sondergenehmigung zum Ausbilden von Lehrlingen, gemäß Berufsbildungsgesetz durch die Regierung von Unterfranken zuerkannt.

Zu den Kernbestrebungen von Andreas Erhard zählte in dieser Zeit eine qualitative Verbesserung der Berufsausbildung zum Tankwart herbeizuführen. Nach seinen Vorstellungen sollten in der Zukunft richtungsweisender Umweltschutz und Arbeitsschutzkriterien innerhalb einer neuen Ausbildungsordnung Würdigung finden. Als weiteres sollte die derzeitige Ausbildung zum Tankwart den richtungsweisenden Vorgaben einer modernen Ausbildung mit Weiterbildungs- und Zukunftschancen nicht nachstehen, das Bundesinstitut für Berufsbildung- und Forschung wurde seinerzeit mit diesen Vorstellungen befasst. Um alle diese Kriterien einzubringen bzw. umzusetzen und somit möglichst gute Prüfungsergebnisse der Auszubildenden zu erreichen, ermöglichte die Industrie- und Handelskammer in den 1980er Jahren mehrere überbetriebliche Schulungen für Tankwartauszubildende, welche von Andreas Erhard eigenverantwortlich ausgearbeitet und im Rahmen einer Dozententätigkeit abgehalten wurden.
Bis heute ist Andreas Erhard im Kaufmännischen Prüfungsausschuss als Vorsitzender ehrenamtlich tätig. Seine Tätigkeit erstreckt sich hierbei auch auf weitere Berufssparten und Tätigkeiten im Prüferwesen.

 

Tier-und Artenschutzbestrebungen

Anfang der 1980er Jahre entwickelte sich bei Andreas Erhard die Fragestellung zu einem aktiven Tier- und Artenschutz.
Vermutlich war hierbei der Umgang mit Schildkröten, eine Wasserschildkröte bekam Andreas Erhard in der Kindheit geschenkt, prägend.
Elke Erhard hatte zu diesem Zeitpunkt beruflich mit der Haltung und Pflege von Schildkröten zu tun.
In den 1980er Jahren wurden Wasser-, aber auch Landschildkröten meistens als sogenannte Wildfänge in sehr großen Mengen nach Deutschland eingeführt. Gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit diesen Tieren, welche bereits in ihrer Artenvielfallt aus der Zeit der Dinosaurier stammen, steckten damalig noch in den Kinderschuhen.

In dieser Zeit unternahm Andreas Erhard zahlreiche Bestrebungen zur Verbesserung der Haltungs- und Lebenssituation dieser urzeitlich anmuteten Tiere.

So war es zu dieser Zeit geläufig, dass in den Tierhandlungen u.a. sogenannte Schildkrötenparadise angeboten wurden, dabei handelte es sich um ein ca. DIN A 4 großes Plexiglasbecken, in welchem eine Plastikpalme als Landteil integriert war. Diese Kleinstbehältnisse wurden dann zu Weihnachten oder an Geburtstagen u.ä. mit zwei bis drei Babyschildkröten besetzt, an Kleinkinder zum spielen verschenkt. Da die Jungschildkröten sehr schnell wuchsen, konnte ein Großteil nach wenigen Jahren nicht mehr artgerecht gehalten werden, oft erfolgte dann das Aussetzten in nahegelegene Bäche oder Gewässer.

Dass diese zur damaligen Zeit gängige Verkaufspraxis gegen jegliche artenschutzrechtliche Haltung dieser Tiere verstieß, war offensichtlich.

Noch als niemand daran dachte, unternahm Andreas Erhard daher bereits in den 1980er Jahren mehrere eigenverantwortliche Vorstöße bei Europa-, Bundes- und Naturschutzbehörden der Kommunalen Ebene, um diese Verkaufs-, Haltungs- und Schenkungspraxis zu unterbinden.

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Zahlreiche schriftliche und persönlich formulierte Eingaben waren hierbei angezeigt. Aus dieser Zeit stammen auch mehrseitige Handreichungen wie z.B. die „Handreichung zur Verbesserung der Lebensumstände ausgesetzter Wasserschildkröten“ oder das Positionspapier „Die Schöpfung bewahren – die Umwelt erhalten – Schildkröten schützen“. Diese schriftlichen Eingaben gingen seinerzeit u.a. an das Bundesumweltministerium sowie der Europäischen Gemeinschaft.                    

Wasserschildkröte im Freilandterrarium
Vergleichsbild © 2013

Heute unterliegen alle Schildkrötenarten und Unterarten strengen landes- und weltweiten Artenschutzbestimmungen. Diese Regeln die Einfuhr, die Haltung und den Verkauf dieser einmaligen Tiergattung.

Familie Elke, Andreas und Manuel Erhard berät bis heute Schildkrötenbesitzter, Kaufinteressenten, Tierärzte, und Tierheime beim Umgang mit Wasser- und Landschildkröten. Es wird keine Zucht und kein Handel mit Schildkröten betrieben. In besonderen Einzelfällen kann auch die Betreuung eines Schildkröten-Pfleglings übernommen werden. 

 

Gründung einer Interessenvertretung für bürgerschaftliche private Projekte

Im Rahmen seiner vielfältigen Ansätze bürgerschaftlich aktiv zu werden, bemerkte Andreas Erhard im zunehmenden Maße, dass Interessenverbände, Lobbygruppen und selbst die Politik dem einzelnen Bürger nur wenige Spielräume für neue und somit noch unbekannte private Initiativen einräumt. Einzelpersonen, welche in dieser Zeit mit neuen Ideen und innovativen Projekten aufwarteten, hatten in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.

Die Erfahrungen von Andreas Erhard im Umgang mit der beabsichtigten beruflichen Neuordnung der Berufsausbildung an Deutschlands Tankstellen und der Blockadehaltung von Berufsverbänden und Tarifpartnern veranlasste ihn, mit Gleichgesinnten eine Interessenvertretung für mehr bürgerschaftliches Engagement in der Rechtsform eines eingetragenen Vereines zu gründen.

Im Februar 1987 wurde nach der Idee und unter Federführung von Andreas Erhard das Deutsche Kuratorium zur Förderung von Wissenschaft, Bildung und Kultur e.V. in Würzburg gegründet.

Das Ziel dieses gemeinnützigen Vereins ist es seither, private Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern im In- und Ausland zu bündeln und zu unterstützen. Das Deutsche Kuratorium e.V. kann diesbezüglich als Interessenvertretung auftreten. Der Verein ist seither auch Träger unterschiedlicher gemeinnütziger Projekte seiner Mitglieder.

 

Modelversuch zur Mülltrennung von wassergefährlichen Stoffen

In den 1980er Jahren hatte Andreas Erhard ein Tankstellenunternehmen.
In dieser Zeit wurde noch keine Mülltrennung bzw. umfängliche Entsorgung von wassergefährlichen Stoffen durchgeführt.
In aller Regel erfolgte die Entsorgung von leeren Ölgebinden sowie Reste von Bremsflüssigkeiten und Frostschutzmitteln ungeordnet auf der nahegelegen Hausmülldeponie.

Unter dem Aspekt, dass versickernde Reste von Mineralölen oder Bremsflüssigkeiten und Frostschutzmitteln eine erhebliche Gefährdung für das Trinkwasservorkommen darstellen können, führte Andreas Erhard in seinem Tankstellenunternehmen einen privaten Modelversuch durch.
Innerhalb dieses mehrjährigen Versuches wurde festgestellt, dass allein in weggeworfenen Ölgebinden nicht zu unterschätzende Mengen an Restöl aufzufinden sind.
Gleiches gilt für Bremsflüssigkeit- und Frostschutzbehälter.

RegierungDas Ergebnis des Versuches zeigte auch auf, dass bereits eine Trennung dieser Behältnisse vor der Entsorgung zu einer deutlichen Verbesserung dieser Situation führen könnte.

Mit dem Ergebnis dieses Versuches zur Mülltrennung von wassergefährlichen Stoffen, wurden durch Andreas Erhard alle zuständigen Stellen befasst.

In Verbindung mit den Ergebnissen und dem daraus entstandenen Handlungsbedarf dieses privaten Modelversuchs, erfolgte Jahre später auf breiter Linie ein Umdenken innerhalb der Müll- und Abfallbeseitigung. Heute schreiben Bundes- und Landesgesetze eine umfängliche Mülltrennung und Sondermüllbeseitigung vor.

Verlautbarung der Regierung von Unterfranken vom
08.10.1993 © 2013 (Zum Lesen bitte anklicken.)